Trauerfall

»Der Tod eines Menschen kommt oft überraschend und belastet sehr. Wir möchten Ihnen in dieser schwierigen Situation Halt bieten und Sie unterstützen.«

 

Trauerfall – was ist zu tun?

Durch jahrelange Erfharungen im Umgang mit Trauerfällen wissen wir, was zu tun ist und berücksichtigen Ihre individuellen Wünsche und Erfahrungen.

Um Ihnen eine Hilfe an die Hand zu geben, haben wir nachfolgend die vier wichtigsten Schritte aufgeführt, die Sie im Trauerfall beachten sollten.

1. Arzt benachrichtigen
Der Arzt muss den Tod der / des Verstorbenen feststellen und einen Totenschein ausstellen. Im Notfall geschieht dies über die Notrufnummer 112.

Alternativ kann auch der Hausarzt verständigt werden. In Krankenhäusern und Pflegeheimen übernimmt das Pflegepersonal die Benachrichtigung des Arztes.

2. Rufen Sie uns an
Wir sind jederzeit unter 02861 / 91746, 02861 / 91747 oder 0171 260 18 72 erreichbar.

Wir werden dann alles weitere veranlassen, einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren und eventuelle Fragen klären.

Hier finden Sie eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten.

3. Informieren Sie Angehörige

4. Dokumente heraussuchen
Wenn Sie nach dem Trauerfall die Kraft aufbringen können, Dokumente der / des Verstorbenen herauszusuchen, können Sie dies für das Gespräch gerne tun.
Für die weitere Organisation sind folgnede Dokumente nötig:

    • Familienstammbuch
    • Ausweis der / des Verstobenen
    • Versichertenkarte
    • falls vorhanden:
      • Dokumente von der Bestattungsvorsorge / Sterbegeldversicherung
      • Bestattungsvorsorgevertrag

 

Falls Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.